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Steuerlicher Kalender

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ANDERE STEUERTATBESTÄNDE

IUC - Zahlung der einmaligen Kraftfahrzeugsteuer

Bis zum letzten Tag des Monats der Anmeldung

Mehrwertsteuer - Übermittlung von Angaben zum Beförderungsdokument

Vorabmeldung oder bis zum 5. Arbeitstag danach, je nach verwendetem Kommunikationsmittel

Soziale Sicherheit - Mitteilung über die Aufnahme neuer Arbeitnehmer

Innerhalb von 24 Stunden vor Inkrafttreten des Arbeitsvertrags

Mitteilung des betreffenden Steuerpflichtigen oder Intermediärs, der nicht der gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterliegt, über interne oder grenzüberschreitende Mechanismen (DAC 6) mit steuerlicher Relevanz

Bis zu 30 Tage nach dem betreffenden Ereignis

Vierteljährliche Berichterstattung des Intermediärs über marktfähige inländische Fazilitäten oder marktfähige grenzüberschreitende Fazilitäten (DAC 6)

Bis zu 30 Kalendertage nach dem Ende des Kalenderquartals (vom 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember), in dem neue Informationen verfügbar geworden sind

Die angegebenen Termine ergeben sich aus der Steuergesetzgebung, unbeschadet der notwendigen Anpassungen gemäß der rechtlichen Auslegung der Fristenregeln (z.B. kann eine Frist, die an einem Wochenende endet, auf den ersten darauffolgenden Werktag verlegt werden). Decimal Dialogue empfiehlt, sich den Ablauf der Fristen für die Einhaltung der in dieser Veröffentlichung genannten Erklärungspflichten bestätigen zu lassen.